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Arbeitszimmer von der Steuer absetzen: Tipps & Tricks

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Inhaltsverzeichnis

In der heutigen Zeit, in der flexible Arbeitsmodelle und das Homeoffice immer mehr an Bedeutung gewinnen, stellt sich für viele die Frage: Wie lässt sich ein Arbeitszimmer steuerlich optimal absetzen? Ein gut eingerichtetes Arbeitszimmer kann nicht nur die Produktivität und das Wohlbefinden steigern, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile bieten. 

In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte beleuchtet, die du bei der steuerlichen Absetzbarkeit deines privaten Arbeitsplatzes beachten solltest. Von den grundlegenden Voraussetzungen über die Höhe des absetzbaren Betrags bis zu wertvollen Tipps und Tricks – nach der Lektüre dieses Beitrags bist du bestens darauf vorbereitet, dein Arbeitszimmer optimal in der Steuererklärung geltend zu machen.

Zusammenfassung: 10 Fakten zum Arbeitszimmer und Steuern

  1. Ein Arbeitszimmer kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten.
  2. Das Finanzamt definiert ein Arbeitszimmer als einen Raum, in dem der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit liegt.
  3. Kosten und Aufwendungen, die direkt mit dem Arbeitszimmer in Verbindung stehen, wie Miete oder Nebenkosten, können abgesetzt werden.
  4. Einrichtungsgegenstände und Büromaterialien für den Arbeitsplatz, die überwiegend beruflich genutzt werden, sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
  5. Dokumentation ist entscheidend: Belege, Rechnungen und ein Nutzungstagebuch für den Arbeitsplatz, sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
  6. Es ist wichtig, den tatsächlichen Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche bei der Absetzung der Kosten zu berücksichtigen.
  7. Häufige Fehler, wie die Doppelnutzung oder das Nichtbeachten des richtigen Flächenanteils des Arbeitsplatzes, sollten vermieden werden.
  8. Bei bereits vorhandenem Büro am hauptsächlichen Arbeitsplatz könnte das Finanzamt die Notwendigkeit eines heimischen Arbeitszimmers infrage stellen.
  9. Eine kostenlose Vorqualifikation kann helfen, individuelle steuerliche Vorteile besser zu verstehen und optimal zu nutzen.
  10. Um den maximalen steuerlichen Nutzen aus einem Arbeitszimmer zu ziehen, ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Regelungen und Vorgaben zu informieren.

Definition eines Arbeitszimmers laut Finanzamt

Die steuerliche Geltendmachung eines häuslichen Arbeitszimmers hängt maßgeblich davon ab, wie dieses Raumkonzept vom Finanzamt definiert wird. Es ist daher entscheidend, genau zu verstehen, was unter einem Arbeitszimmer zu verstehen ist und welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit es steuerlich anerkannt wird.

Ein häusliches Arbeitszimmer wird vom Finanzamt als ein Raum verstanden, welcher der Erledigung beruflicher oder betrieblicher Tätigkeiten dient. Das bedeutet, dass der Raum vorrangig für berufliche Zwecke genutzt wird und private Aktivitäten darin nur einen sehr geringen Stellenwert haben sollten.

Einige zentrale Merkmale zur Identifikation eines Arbeitszimmers sind:

  • Abgeschlossenheit: Das Zimmer muss räumlich von anderen Privat- oder Wohnräumen getrennt sein. Ein offener Raum oder eine Ecke im Wohnzimmer würde in der Regel nicht als Arbeitszimmer anerkannt werden.
  • Einrichtung: Die Ausstattung des Zimmers sollte überwiegend arbeitsspezifisch sein. Das heißt, es sollte mit Möbeln und Geräten ausgestattet sein, die für berufliche Tätigkeiten notwendig sind, wie ein Schreibtisch, Bücherregale oder spezifische Fachgeräte.
  • Nutzung: Die Nutzung des Raumes für private Zwecke sollte möglichst gering sein. Ein Raum, der zur Hälfte als Homeoffice und zur Hälfte als Gästezimmer genutzt wird, würde beispielsweise nicht den Kriterien eines Arbeitszimmers entsprechen.

Die genaue Interpretation dieser Kriterien kann von Fall zu Fall variieren, weshalb es sich empfiehlt, bei Unsicherheiten eine professionelle Meinung einzuholen. Ein häusliches Arbeitszimmer, das die obigen Kriterien erfüllt, bietet jedoch die Grundlage, um die damit verbundenen Kosten steuerlich geltend zu machen und so finanzielle Vorteile zu realisieren.

Tipps & Tricks zur optimalen Absetzung

Das häusliche Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend zu machen, kann sich finanziell lohnen. Doch um das Maximum herauszuholen und unangenehme Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden, sollten einige Ratschläge beachtet werden. In diesem Abschnitt werden wertvolle Tipps und Tricks präsentiert, um die Absetzung des Arbeitszimmers zu optimieren.

Welche Kosten können abgesetzt werden?

Das Finanzamt akzeptiert eine Vielzahl von Kosten und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit deinem Homeoffice, bzw. häuslichem Arbeitszimmer stehen. Hierzu gehören nicht nur deine Miete oder die Abschreibung bei Eigentum, sondern auch Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom oder Gebäudeversicherung. Arbeitest du regelmäßig von zu Hause aus, solltest du dir über diese Vorteile im Klaren sein.

Wichtig ist, dass du diese Kosten anteilig für die Fläche deines Arbeitszimmers berechnest. Wenn zum Beispiel dein Arbeitszimmer in einer 100 Quadratmeter großen Wohnung liegt und es 20 Quadratmeter einnimmt, dann kannst du 20 % der gesamten Nebenkosten für das Arbeitszimmer / Homeoffice absetzen.

Auch Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände wie Schreibtisch, Stuhl oder Regale sind steuerlich absetzbar. Diese Gegenstände, die speziell für das Arbeiten im Homeoffice angeschafft wurden, können entweder sofort in voller Höhe abgesetzt werden, wenn sie unter den Grenzbetrag für geringwertige Wirtschaftsgüter fallen, oder über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden, wenn die Kosten höher sind.

Es ist dabei entscheidend, dass diese Möbel und Einrichtungsgegenstände überwiegend – also zu mehr als 90 % – beruflich genutzt werden und das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet.

Nicht zu vergessen sind kleinere Anschaffungen wie Büromaterialien, Fachbücher oder Software. 

Diese Aufwendungen können in der Regel direkt und in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden, sofern die Kosten nicht außergewöhnlich hoch sind und somit über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen. Es ist ratsam, für all diese Anschaffungen die Belege sorgfältig aufzubewahren, um sie im Falle einer Nachfrage des Finanzamts vorweisen zu können.

Praktische Ratschläge zur Dokumentation und Nachweisführung

Eine sorgfältige Dokumentation der Aufwendungen für das Homeoffice ist das A und O, um bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt auf der sicheren Seite zu sein. Alle Rechnungen, Quittungen und Belege, die im Kontext der Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers, bzw. des Arbeitsplatzes stehen, sollten aufbewahrt und geordnet abgelegt werden. 

Das bedeutet konkret, dass du Ordner oder Ablagesysteme nutzen solltest, in denen du alle relevanten Unterlagen chronologisch oder thematisch sortierst. Diese Ordnung erleichtert nicht nur die Vorlage bei eventuellen Rückfragen des Finanzamts, sondern auch die jährliche Erstellung der Steuererklärung.

Ein Raumplan mit den genauen Maßen des Homeoffice kann ebenso hilfreich sein. Dieser Plan sollte detailliert die Größe und den Schnitt des Arbeitszimmers darstellen und im Idealfall auch die Position von Möbeln und Arbeitsmitteln zeigen. Hierdurch kann nachgewiesen werden, dass der Raum tatsächlich als Arbeitszimmer genutzt wird und nicht etwa als kombiniertes Gäste- oder Kinderzimmer dient. 

Ein solcher Plan hilft zudem dabei, die Größe des Arbeitszimmers exakt im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche zu bestimmen, was wiederum bei der Berechnung der absetzbaren Kosten relevant ist.

Ferner empfiehlt es sich, ein Tagebuch über die Nutzung des Arbeitszimmers zu führen, besonders wenn es nicht der Hauptarbeitsplatz ist. In diesem Tagebuch sollten genaue Angaben darüber gemacht werden, zu welchen Zeiten und für welche Tätigkeiten das Zimmer genutzt wurde. 

Dies dient als konkreter Nachweis für die überwiegend berufliche Nutzung und kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn das Finanzamt Zweifel an der Notwendigkeit oder der ausschließlichen beruflichen Nutzung des Arbeitszimmers äußert. Ein regelmäßig geführtes Tagebuch bietet hier eine solide Grundlage zur Verteidigung deiner steuerlichen Ansprüche.

Fallstricke und häufige Fehler vermeiden

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten typische Fehlerquellen im Blick behalten werden. Doppeltätigkeit stellt hierbei einen der größten Stolpersteine dar. Wenn das Arbeitszimmer sowohl für berufliche als auch für private Zwecke genutzt wird, kann dies schnell zu Komplikationen führen. Das Finanzamt erkennt in der Regel nur jene Arbeitszimmer an, die fast ausschließlich beruflichen Zwecken dienen. 

Gelegentliches Surfen im Internet oder das Anschauen von Filmen sollte daher in diesem Raum vermieden werden, um nicht den Anschein einer dualen Nutzung zu erwecken. Es ist entscheidend, den überwiegend beruflichen Charakter des Raumes stets zu wahren und diesen auch glaubhaft nachweisen zu können.

Ein weiterer, häufig übersehener Punkt betrifft die Absetzung der Kosten. Es ist essenziell, immer nur den tatsächlichen Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche für die steuerliche Absetzung zu berücksichtigen. Ein Fehler, der oft begangen wird, ist, die gesamten Wohnkosten in die Steuererklärung aufzunehmen, in der Hoffnung, das Finanzamt würde dies nicht bemerken. 

Ein solches Vorgehen kann jedoch zu Rückfragen oder gar zu Strafzahlungen führen. Daher ist es ratsam, stets korrekte Angaben zu machen und nur den Anteil der Kosten geltend zu machen, der auch tatsächlich auf das Arbeitszimmer entfällt.

Schließlich ist es wichtig, die Notwendigkeit des Arbeitszimmers zu betonen. Sollte am Arbeitsplatz, beispielsweise in einem Unternehmen, bereits ein Büro oder ein ähnlicher Arbeitsplatz für berufliche Tätigkeiten zur Verfügung stehen, könnte das Finanzamt Zweifel an der Notwendigkeit eines zusätzlichen Arbeitszimmers zu Hause haben. In solchen Fällen ist es wichtig, klarzustellen, warum das heimische Arbeitszimmer für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit unverzichtbar ist und der Mittelpunkt der Arbeit oft hier liegt.

Dies könnte beispielsweise durch die Notwendigkeit flexibler Arbeitszeiten, durch spezielle Arbeitsmittel, die zu Hause benötigt werden, oder durch andere berufsspezifische Gründe begründet werden. Ein solider Nachweis und eine plausible Argumentation sind hierbei der Schlüssel zum Erfolg.

Fazit: Maximale Steuervorteile durch sorgfältige Planung

Ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden hat sich in den vergangenen Jahren zu einer immer beliebteren Option für viele Berufstätige entwickelt, besonders in Zeiten, in denen flexible Arbeitsmodelle und Homeoffice an Bedeutung gewonnen haben. 

Die steuerlichen Vorteile, die ein solches Zimmer bieten kann, sind beachtlich, vorausgesetzt, man geht sorgfältig und informiert vor. Es ist nicht nur wichtig, die Kosten, die direkt mit dem Raum in Zusammenhang stehen, zu kennen und korrekt abzusetzen, sondern auch die spezifischen Anforderungen und Richtlinien des Finanzamts zu berücksichtigen.

Die klare Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung ist hier ein wichtiger Aspekt. Ein Arbeitszimmer, das auch als Gästezimmer oder Hobbyraum genutzt wird, kann schnell seinen steuerlichen Vorteilsstatus als Homeoffice verlieren. Daher ist es von größter Bedeutung, von Anfang an eine klare Struktur und Dokumentation aufzubauen. 

Das beinhaltet das Aufbewahren aller relevanten Belege, das Führen eines Nutzungstagebuchs und das regelmäßige Überprüfen der eigenen Vorgehensweise im Einklang mit den steuerlichen Vorgaben. Ein gut organisierter und durchdachter Ansatz stellt sicher, dass die Vorteile eines Arbeitszimmers in vollem Umfang realisiert werden können.

Daher ist unser Tipp: Nutze die kostenlose Vorqualifikation auf unserer Website! Durchlaufe diesen Prozess, um Klarheit über deine individuellen Möglichkeiten zu gewinnen und sicherzustellen, dass du keinen potenziellen Vorteil verschenkst. Dieser einfache Schritt kann der Schlüssel sein, um nicht nur das Maximum aus deinem Arbeitszimmer herauszuholen, sondern auch deine Steuerlast im Allgemeinen effektiv zu reduzieren. Warum solltest du auf diese Chance verzichten? Leg jetzt los und setze den Grundstein für deine optimalen steuerlichen Vorteile!

FAQ zum Arbeitszimmer und Steuern

Ja, aber die Absetzbarkeit hängt vom Umfang deiner beruflichen Nutzung ab. Wenn dein Zimmer regelmäßig und in erheblichem Umfang für berufliche Zwecke genutzt wird, kannst du es steuerlich geltend machen. Jedoch wird bei sporadischer Nutzung die Anerkennung schwieriger.
Ja, aber die Absetzbarkeit hängt vom Umfang deiner beruflichen Nutzung ab. Wenn du das Zimmer regelmäßig und in erheblichem Umfang für berufliche Zwecke nutzt, kannst du es steuerlich geltend machen. Jedoch wird bei sporadischer Nutzung die Anerkennung schwieriger.
Wenn du umziehst, kannst du die Kosten für das Arbeitszimmer in beiden Wohnungen anteilig für den jeweiligen Nutzungszeitraum absetzen. Bewahre alle relevanten Unterlagen und Belege sorgfältig auf.
Ein Durchgangszimmer wird vom Finanzamt oft kritisch betrachtet, da eine klare Trennung von beruflicher und privater Nutzung schwierig ist. Es kann daher sein, dass das Finanzamt solch ein Zimmer nicht als Arbeitszimmer anerkennt.
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Über die Autorin

Katja König ist eine renommierte Autorin im Bereich Finanzen und Steuern mit über einem Jahrzehnt Erfahrung. Als Head of Content bei der ELV Steuerberatungsgesellschaft mbH bringt sie ihre Expertise in den Bereichen Content & SEO ein. Ihre Reisen rund um den Globus haben ihr ein tiefes Verständnis für internationale Finanztrends vermittelt, während ihre Leidenschaft für das Lesen ihr einen scharfen Blick für Details und eine klare Schreibweise beschert hat. In ihrer Freizeit findet man Katja oft mit einem Buch in der Hand oder beim Joggen und Yoga, um Körper und Geist in Einklang zu bringen.

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