Steuergestaltung durch IAB (Investitionsabzugsbeträge)
![](https://elv-steuerberatung.de/wp-content/uploads/elv-iab-1.jpg)
Einführung in die Steuergestaltung durch IAB
ELV's Ansatz zur Steuergestaltung mit IAB
Dieser Prozess beginnt mit einer gründlichen Ist-Analyse der finanziellen Situation des Mandanten, gefolgt von einer klaren Zieldefinition, um die Steuerlast effektiv zu senken.
Basierend darauf entwickeln wir ein individuell angepasstes Konzept, das die Vorteile von IAB optimal nutzt – insbesondere bei Investitionen wie Photovoltaikanlagen, wo bis zu 40 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden können.
Unsere Strategie umfasst nicht nur die Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen, sondern auch eine kontinuierliche Überwachung, um sicherzustellen, dass die Steuervorteile maximiert und die Unternehmensliquidität geschont wird. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz zielen wir darauf ab, die Steuerbelastung unserer Mandanten signifikant zu reduzieren und gleichzeitig ihre Investitionskapazität zu stärken.
Vorteile der Steuergestaltung durch IAB
Insbesondere ermöglicht IAB die steuerliche Geltendmachung von bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Investitionsgüter, wie z.B. Photovoltaikanlagen, bereits vor der tatsächlichen Investition.
Diese Vorab-Abschreibung kann die Steuerlast deutlich reduzieren und somit die finanzielle Belastung minimieren, während gleichzeitig die Investitionsbereitschaft gefördert wird. Ein praxisnahes Beispiel ist die sofortige Abschreibung von 50 % der Kosten für neue Maschinen, was die Steuerlast des Unternehmens senkt und zusätzliche Liquidität für weitere Investitionen oder Betriebsausgaben schafft.
Dienstleistungen und Unterstützung durch ELV
Mit unserem spezialisierten Wissen unterstützen wir Unternehmer und Selbstständige dabei, ihre Steuerlast effektiv zu senken, indem wir die Vorteile von IAB gezielt nutzen, um nicht nur die Steuerbelastung zu minimieren, sondern auch die Liquidität und Investitionsfähigkeit zu verbessern.
FAQ und Ressourcen zu IAB
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) umfassen typischerweise die Betriebsgröße, den Wirtschaftsgüter-Einsatz im Betrieb, und spezifische Gewinngrenzen. Der Betrieb muss bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten, geplante Investitionen müssen klar definiert sein und im Betriebsvermögen genutzt werden. Zudem dürfen bestimmte Gewinngrenzen nicht überschritten werden, um für den IAB berechtigt zu sein. Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass der IAB gezielt kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommt.
Ein Beispiel für die Anwendung des Investitionsabzugsbetrags in der Praxis ist ein Unternehmer, der plant, in naher Zukunft eine neue Produktionsanlage für 100.000 Euro zu kaufen. Der Unternehmer kann bis zu 40 % dieses Betrags, also 40.000 Euro, als Investitionsabzugsbetrag geltend machen, um seine steuerpflichtigen Einkünfte im aktuellen Jahr zu reduzieren. Dadurch kann er seine Steuerlast deutlich senken. Bei der späteren Investition wird der abgezogene Betrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet, kann aber durch Abschreibungen auf die Anlage ausgeglichen werden.
Wird die geplante Investition nicht durchgeführt, muss der in Anspruch genommene Betrag nachträglich gewinnerhöhend aufgelöst und versteuert werden, was unter Umständen zu Nachzahlungen führen kann.