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Baumaterial von der Steuer absetzen: Diese Kosten kannst du geltend machen

Baumaterial von der Steuer absetzen: Diese Kosten kannst du geltend machen

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Inhaltsverzeichnis

Wenn du gerade renovierst oder dein Zuhause modernisierst, solltest du wissen, dass du Baumaterial von der Steuer absetzen kannst. Das kann dir eine spürbare finanzielle Entlastung bringen – vorausgesetzt, du kennst die richtigen Kniffe. Egal, ob Arbeits- oder Materialkosten, viele Ausgaben lassen sich beim Finanzamt geltend machen und reduzieren deine Steuerlast. 

In diesem Artikel erfährst du, welche Kosten absetzbar sind und wie du sie optimal in deiner Steuererklärung unterbringst. 

Zusammenfassung: 7 interessante Fakten zum Absetzen von Baumaterial von der Steuer

  1. Du kannst Handwerkerleistungen und bestimmte Baumaterialkosten von der Steuer absetzen, was dir eine Steuerermäßigung von bis zu 1.200 EUR pro Jahr bringt.
  2. Wichtig ist, dass die Rechnung klar zwischen Arbeits- und Materialkosten unterscheidet, da nur die Arbeitskosten absetzbar sind.
  3. Die Zahlung für Handwerkerleistungen muss per Überweisung erfolgen, da Barzahlungen vom Finanzamt nicht akzeptiert werden.
  4. Mieter können ebenfalls haushaltsnahe Dienstleistungen wie Treppenhausreinigungen oder Winterdienst steuerlich geltend machen.
  5. Bei größeren Renovierungsarbeiten können Abschreibungen genutzt werden, um die Baumaterialien über mehrere Jahre hinweg steuerlich abzusetzen.
  6. Handwerkerkosten müssen in dem Steuerjahr geltend gemacht werden, in dem die Rechnung bezahlt wurde.
  7. Die Absetzbarkeit ist auf haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen begrenzt, die in oder an einer privat genutzten Immobilie durchgeführt werden.

Warum es sich lohnt, Baumaterial von der Steuer abzusetzen

Baumaterial von der Steuer abzusetzen, kann dir erhebliche finanzielle Vorteile bringen. Egal, ob du als Mieter eine Renovierung durchführst oder als Eigentümer deine Immobilie aufwertest – bestimmte Kosten kannst du steuerlich geltend machen. Besonders interessant sind dabei die sogenannten Handwerkerleistungen, die oft in Zusammenhang mit Renovierungen, Modernisierungen oder dem Neubau stehen. Hierbei sind nicht nur die Arbeitskosten, sondern auch ein Teil der Materialkosten absetzbar.

Der große Vorteil: Handwerkerkosten, wie für das Verlegen von Böden oder das Streichen der Wände, können deine Steuerlast erheblich senken. Das Finanzamt erkennt unter bestimmten Bedingungen bis zu 20 Prozent der Ausgaben an – bis zu einem Maximalbetrag von 1.200 EUR pro Jahr. Hierbei geht es vor allem um die Arbeitskosten der Handwerker, aber auch Dienstleistungen, die direkt mit der Baumaßnahme in Zusammenhang stehen, können absetzbar sein (§ 35a EStG).

Wichtig ist, dass die Rechnung klar aufgeschlüsselt ist, damit das Finanzamt genau nachvollziehen kann, welche Materialkosten und welche Arbeitsleistungen angefallen sind. Und falls du glaubst, dass nur Haus- oder Immobilienbesitzer profitieren – auch als Mieter, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Renovierungen absetzen.

Durch diese Steuerermäßigung sparst du also nicht nur bares Geld, sondern schaffst auch langfristige Werte für dein Zuhause.

Welche Baumaterialien sind steuerlich absetzbar?

Wenn es um die Frage geht, welche Baumaterialien du steuerlich absetzen kannst, kommt es primär darauf an, ob die Aufwendungen für den Erhalt oder die Renovierung deines Hauses oder deiner Wohnung anfallen. Grundsätzlich gilt: Materialkosten, die im direkten Zusammenhang mit Handwerkerleistungen stehen, sind oft absetzbar – allerdings nicht in vollem Umfang. Das Finanzamt erkennt hier nur die Arbeitskosten der Handwerker an, während die Baumaterialien in der Regel nicht direkt als Werbungskosten gelten. Doch auch hier gibt es Ausnahmen.

Wenn du etwa eine Renovierung durchführst, kannst du die Kosten für Materialien wie Farbe, Fliesen oder Dämmstoffe nicht direkt absetzen. Allerdings sind die Handwerkerkosten für das Verlegen der Fliesen oder das Streichen der Wände absetzbar. Es ist wichtig, dass die Rechnung genau zwischen Arbeitskosten und Materialkosten aufgeschlüsselt ist, um Missverständnisse mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Eine Ausnahme bilden allerdings Vermieter, die Baumaterialien im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen an einer Immobilie steuerlich geltend machen können. Hier kannst du auch die Materialkosten unter den Werbungskosten ansetzen, wenn sie zur Erhaltung des Vermögenswerts deiner Immobilie dienen.

Es lohnt sich also, genau zu prüfen, welche Ausgaben absetzbar sind. Während Mieter und Eigentümer hauptsächlich von der Absetzbarkeit der Dienstleistungen und Arbeitskosten profitieren, haben Vermieter zusätzlich die Möglichkeit, auch Baumaterial unter bestimmten Bedingungen abzusetzen.

Voraussetzungen für das Absetzen von Handwerkerleistungen 

Damit du Handwerkerleistungen erfolgreich von der Steuer absetzen kannst, gibt es einige wichtige Voraussetzungen, die du beachten solltest. Diese sind entscheidend dafür, dass das Finanzamt die Aufwendungen anerkennt:

  • Wohnung oder Haus müssen privat genutzt werden: Die Handwerkerarbeiten müssen in deiner privat genutzten Immobilie oder Wohnung durchgeführt worden sein. Arbeiten an vermieteten Objekten fallen unter andere steuerliche Regelungen.
  • Handwerkerleistungen müssen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt werden: Die Rechnung muss klar und nachvollziehbar sein. Es ist wichtig, dass die Arbeitskosten und Materialkosten getrennt aufgeführt werden. Das Finanzamt akzeptiert nur die Arbeitskosten für das Absetzen.
  • Zahlung per Überweisung: Barzahlungen werden nicht anerkannt. Du musst die Handwerkerrechnung per Banküberweisung begleichen, um die Handwerkerkosten in deiner Steuererklärung geltend zu machen.
  • Nur bestimmte Handwerkerleistungen sind absetzbar: Absetzbar sind Arbeiten, die in oder an deiner Immobilie durchgeführt werden, wie Reparaturen, Renovierungen oder Modernisierungen. Neubauten und Luxusmodernisierungen sind in der Regel nicht absetzbar.
  • Nachweis durch das Finanzamt: Das Finanzamt kann einen Nachweis verlangen, dass die Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Es ist daher ratsam, alle Rechnungen und Überweisungsbelege gut aufzubewahren.

Wenn du diese Punkte beachtest, hast du gute Chancen, die Handwerkerleistungen erfolgreich abzusetzen und dir eine Steuerermäßigung zu sichern. So kannst du Renovierungen oder Instandhaltungen deutlich günstiger gestalten.

Die richtige Rechnung: Was muss beachtet werden?

Die richtige Rechnung ist entscheidend, damit das Finanzamt deine Handwerkerleistungen anerkennt und du sie in der Steuererklärung absetzen kannst. Dabei muss die Rechnung einige wichtige Punkte erfüllen, um später keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.

Zunächst ist es essenziell, dass die Rechnung klar aufgeschlüsselt ist. Das bedeutet, die Arbeitskosten und Materialkosten müssen getrennt voneinander aufgeführt werden. Das Finanzamt akzeptiert für die Steuerermäßigung nämlich nur die Arbeitskosten der Handwerker. Materialkosten sind zwar ein notwendiger Bestandteil, aber leider nicht absetzbar. Hier solltest du darauf achten, dass die Handwerker die Rechnung entsprechend detailliert gestalten, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Außerdem muss die Rechnung auf deinen Namen ausgestellt sein, wenn du die Kosten steuerlich absetzen möchtest. Wenn die Arbeiten in einer Immobilie durchgeführt werden, die du vermietest, gelten andere Regelungen. Als Mieter oder Vermieter ist es ebenfalls wichtig, dass du klar nachweisen kannst, dass die Arbeiten im Rahmen einer Renovierung oder Modernisierung deiner Wohnung oder deines Hauses stattgefunden haben.

Ein weiterer Punkt, den das Finanzamt genau prüft, ist die Art der Zahlung. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Du musst die Rechnung per Überweisung begleichen, damit die Handwerkerkosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Bewahre unbedingt den Überweisungsbeleg auf, denn dieser kann ebenfalls als Nachweis verlangt werden.

Insgesamt gilt: Je detaillierter und klarer die Rechnung, desto einfacher ist es, die Aufwendungen für Handwerkerleistungen abzusetzen und eine Steuerermäßigung zu erhalten. Bereite alles gut vor, damit du die Vorteile voll ausschöpfen kannst.

Jahresgrenzen und Fristen: Wann und wie Baumaterialkosten absetzbar sind 

Die Absetzbarkeit von Baumaterialkosten bietet dir eine großartige Möglichkeit, finanzielle Entlastung bei Renovierungen und Modernisierungen zu erhalten. Doch neben der Frage, welche Kosten absetzbar sind, spielen auch die Jahresgrenzen und Fristen eine entscheidende Rolle. 

Damit deine Aufwendungen vom Finanzamt anerkannt werden, musst du die zeitlichen Vorgaben genau kennen und einhalten. Versäumst du diese, kannst du mögliche Steuerersparnisse verlieren. Daher ist es wichtig, nicht nur die richtige Rechnung zu haben, sondern auch den richtigen Zeitpunkt im Blick zu behalten.

Welche Fristen sind zu beachten?

Beim Absetzen von Baumaterialkosten und Handwerkerleistungen gilt es, die Fristen des jeweiligen Steuerjahres zu beachten. Du kannst nur die Kosten für das Steuerjahr geltend machen, in dem die Rechnung gestellt und die Ausgaben geleistet wurden. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, die Handwerkerleistung im Dezember durchzuführen, wenn die Rechnung erst im Januar des Folgejahres beglichen wird. Das Finanzamt erkennt nur die Aufwendungen für das Jahr an, in dem die Zahlung tatsächlich erfolgt ist.

Auch solltest du berücksichtigen, dass einige Steuererleichterungen an feste Jahresgrenzen gebunden sind. Für Handwerkerleistungen gibt es eine Obergrenze, bis zu der Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Wenn du größere Renovierungen planst, kann es also sinnvoll sein, diese auf mehrere Jahre zu verteilen, um den maximalen Vorteil aus der Steuererklärung zu ziehen.

Wie kann ich die Absetzbarkeit optimieren?

Um die Absetzbarkeit deiner Baumaterialkosten und Handwerkerleistungen zu optimieren, ist es wichtig, die zeitliche Planung deiner Projekte im Auge zu behalten. Indem du größere Arbeiten über mehrere Steuerjahre verteilst, kannst du den vollen Vorteil der Absetzbarkeit nutzen. 

Eine kluge Aufteilung der Renovierungen oder Modernisierungen hilft, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, ohne die Jahresgrenzen zu überschreiten. Dabei ist es empfehlenswert, rechtzeitig mit einem Steuerberater zu sprechen, um sicherzustellen, dass alle Projekte steuerlich effizient gestaltet werden und keine Fristen verpasst werden.

So kannst du die Steuererklärung für dein Haus oder deine Immobilie bestmöglich nutzen und gleichzeitig unnötige Fehler vermeiden

Was passiert, wenn Fristen versäumt werden?

Solltest du die Fristen und Jahresgrenzen nicht beachten, kann das fatale Folgen für die Absetzbarkeit deiner Kosten haben. Wenn die Rechnung erst nach Ablauf des Steuerjahres beglichen wird, kannst du die Kosten in diesem Jahr nicht mehr geltend machen. Das Finanzamt wird die Aufwendungen dann erst im Folgejahr anerkennen, was zu Verzögerungen bei der Steuerersparnis führt.

Es ist daher ratsam, immer den Überblick über die Abgabetermine deiner Steuererklärung und die Fälligkeit der Zahlungen zu behalten. Im Zweifelsfall hilft dir ein Steuerberater dabei, den richtigen Zeitpunkt für die Zahlung und Absetzung deiner Handwerkerkosten und Baumaterialien zu wählen, damit du alle Vorteile der Steuerermäßigung nutzen kannst.

Fazit: So sparst du effektiv bei der Steuererklärung mit Baumaterial

Die Möglichkeit, Baumaterial und Handwerkerleistungen von der Steuer abzusetzen, ist eine effektive Methode, um bei Renovierungen und Modernisierungen bares Geld zu sparen. Indem du die Handwerkerkosten klar von den Materialkosten trennst und die richtigen Fristen einhältst, kannst steuerlicher Vorteile nutzen. Es lohnt sich, nicht nur auf eine detaillierte Rechnung zu achten, sondern auch die Kosten strategisch auf mehrere Jahre zu verteilen, um den maximalen Vorteil zu nutzen. 

Mieter wie Vermieter können von dieser Regelung profitieren, wobei die genauen steuerlichen Bestimmungen je nach Nutzung der Immobilie variieren. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer sorgfältigen Planung und der Einhaltung der Jahresgrenzen. 

Mit diesen Tipps im Hinterkopf kannst du deine Steuererklärung optimal nutzen und gleichzeitig den Wert deiner Immobilie steigern. So wird aus jedem Renovierungsprojekt nicht nur eine Investition in dein Zuhause, sondern auch eine lohnende steuerliche Entlastung.

FAQ

Haushaltsnahe Leistungen beziehen sich auf Arbeiten, die im Haushalt oder an der Immobilie erledigt werden und keine handwerklichen Tätigkeiten sind. Dazu gehören unter anderem Reinigungsdienste, Gartenarbeiten oder Pflegeleistungen. Diese Ausgaben kannst du ähnlich wie Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Das Finanzamt erkennt bis zu 20 Prozent dieser Kosten an, maximal jedoch 4.000 EUR pro Jahr. Wichtig ist, dass die Zahlung per Überweisung erfolgt und die Kosten klar auf der Rechnung ausgewiesen sind.
Ja, auch Dienstleistungen, die nicht direkt im Haus durchgeführt werden, können unter bestimmten Bedingungen absetzbar sein. Dazu gehören Arbeiten wie die Reinigung von Gehwegen oder die Pflege von Außenanlagen. Diese Dienstleistungen müssen jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit deinem Haushalt stehen. Wie bei den handwerklichen Leistungen gelten auch hier klare Anforderungen an die Rechnung und die Zahlungsweise, damit das Finanzamt die Ausgaben anerkennt. Auch für diese Dienstleistungen gilt die Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent.
Baumaterialien, die für größere Umbauten oder Modernisierungen genutzt werden, können oft nicht direkt abgesetzt, sondern über die Jahre hinweg abgeschrieben werden. Dies gilt vor allem für größere Investitionen, die den Wert der Immobilie steigern. Die Abschreibung erfolgt nach den Vorgaben des Finanzamts und verteilt die Kosten über die Nutzungsdauer des Gebäudes. Hierbei ist es wichtig, das Material korrekt in der Steuererklärung anzugeben, um langfristig von der steuerlichen Entlastung zu profitieren.
Ja, Mieter haben ebenfalls die Möglichkeit, haushaltsnahe Dienstleistungen in ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Dies gilt beispielsweise für die Treppenhausreinigung oder den Winterdienst, der vom Vermieter organisiert wird. Der Anteil, den der Mieter dafür bezahlt, kann bis zu 20 Prozent steuerlich abgesetzt werden. Um diese Kosten geltend zu machen, sollte der Mieter eine detaillierte Abrechnung oder einen Nachweis vom Vermieter einholen, der die haushaltsnahen Dienstleistungen aufschlüsselt.
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Über die Autorin

Katja König ist eine renommierte Autorin im Bereich Finanzen und Steuern mit über einem Jahrzehnt Erfahrung. Als Head of Content bei der ELV Steuerberatungsgesellschaft mbH bringt sie ihre Expertise in den Bereichen Content & SEO ein. Ihre Reisen rund um den Globus haben ihr ein tiefes Verständnis für internationale Finanztrends vermittelt, während ihre Leidenschaft für das Lesen ihr einen scharfen Blick für Details und eine klare Schreibweise beschert hat. In ihrer Freizeit findet man Katja oft mit einem Buch in der Hand oder beim Joggen und Yoga, um Körper und Geist in Einklang zu bringen.

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