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Ab wie viel km kann man Steuer absetzen? Alles zur Fahrtkostenpauschale

Ab wie viel km kann man Steuer absetzen? Alles zur Fahrtkostenpauschale

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Inhaltsverzeichnis

Wenn du regelmäßig zur Arbeit pendelst, hast du vielleicht schon von der Möglichkeit gehört, deine Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen. Aber ab wie viel Kilometern lohnt sich das wirklich? 

In diesem Artikel erfährst du, ab wann du die Entfernungspauschale nutzen kannst und wie du mit der richtigen Angabe deiner Fahrten bares Geld sparst. Egal, ob du mit dem Auto, dem Zug oder dem Fahrrad zur Arbeit fährst – hier bekommst du alle wichtigen Infos zur Kilometerpauschale und wie du sie in deiner Steuererklärung geltend machen kannst.

Zusammenfassung: 7 interessante Fakten zur Fahrtkostenpauschale

  1. Du kannst ab dem ersten Kilometer auf deinem Arbeitsweg 30 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen.
  2. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 38 Cent pro Kilometer.
  3. Die Entfernungspauschale gilt für alle Verkehrsmittel, egal ob Auto, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel.
  4. Die Pauschale bezieht sich immer nur auf die einfache Strecke zwischen deiner Wohnung und deiner Tätigkeitsstätte.
  5. Nur an den tatsächlichen Arbeitstagen, an denen du zur Arbeit fährst, kannst du die Pendlerpauschale nutzen.
  6. Die Fahrtkostenpauschale gehört zu den Werbungskosten und hilft dir, deine Steuerlast zu senken.
  7. Auch bei mehreren Tätigkeitsstätten oder Dienstreisen kannst du bestimmte Fahrten steuerlich geltend machen.

Was ist die Fahrtkostenpauschale?

Die Fahrtkostenpauschale, auch als Entfernungspauschale bekannt, ist eine Möglichkeit, deine Fahrten zur Arbeitsstätte steuerlich geltend zu machen. Das heißt, du kannst die Kosten für deinen täglichen Arbeitsweg zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte als Werbungskosten angeben.

Wichtig ist, dass die Fahrtkostenpauschale unabhängig von den tatsächlichen Kosten ist. Das bedeutet, auch wenn du zum Beispiel eine Mitfahrgelegenheit nutzt oder keine tatsächlichen Fahrtkosten hast, kannst du die Pauschale trotzdem ansetzen. Für Arbeitnehmer kann sich das richtig lohnen, denn jeder gefahrene Kilometer zählt. 

Der Weg zur Arbeit und sogar Dienstreisen fallen unter diese Regelung, solange sie mit deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Das Finanzamt erkennt die Pauschale ohne Einzelnachweis an, es sei denn, du möchtest höhere Kosten geltend machen.

Diese Pauschale ist besonders hilfreich, wenn du viele Arbeitstage hast oder lange Strecken zurücklegst. Es geht nicht darum, ob du die Kilometerpauschale mit dem Auto oder dem Bus erreichst, sondern dass du deinen Arbeitsweg richtig in der Steuererklärung angibst. So kannst du als Arbeitnehmer jedes Jahr Steuern sparen und deine Fahrtkosten optimal absetzen.

Ab wie viel Kilometer kann man Steuer absetzen? 

Die Frage, ab wie viel Kilometer du deine Fahrtkosten von der Steuer absetzen kannst, ist einfach zu beantworten: Ab dem ersten Kilometer zwischen deiner Wohnung und deiner Arbeitsstätte kannst du die Entfernungspauschale nutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du nur wenige Kilometer oder eine lange Strecke zurücklegst. 

Diese Regelung gilt für jeden Tag, an dem du zur Arbeit fährst – das summiert sich also schnell, gerade wenn du viele Arbeitstage hast. Die Entfernung wird dabei immer nach der kürzesten Verbindung berechnet.

Wenn du also zur Arbeit pendelst, solltest du unbedingt darauf achten, dass du deine Kilometer in der Steuererklärung angibst. Es lohnt sich oft schon ab wenigen Kilometern, da sich die Ersparnis über das Jahr hinweg summiert. 

Egal, ob du mit dem Auto fährst oder die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt – jeder Kilometer zählt und hilft dir, beim Finanzamt mehr Steuern zurückzubekommen.

Die Fahrtkostenpauschale im Detail

Wenn du nun weißt, ab wie viel Kilometer du deine Fahrtkosten absetzen kannst, stellt sich die Frage, wie genau die Fahrtkostenpauschale funktioniert. Die Berechnung ist einfach, aber es gibt ein paar wichtige Details, die du beachten solltest, um das Maximum aus deiner Steuererklärung herauszuholen. 

Die Pauschale deckt nicht nur den täglichen Arbeitsweg ab, sondern auch bestimmte andere Fahrten, die beruflich bedingt sind. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Fahrtkostenpauschale im Detail:

  • Kilometerpauschale: Du kannst für jeden Kilometer zwischen deiner Wohnung und der Arbeitsstätte 30 Cent ansetzen. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent pro Kilometer.
  • Verkehrsmittel: Es spielt keine Rolle, ob du mit dem Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährst – die Pauschale gilt für alle.
  • Dienstreisen: Auch beruflich bedingte Fahrten, die nicht zu deiner üblichen Arbeitsstätte führen, kannst du absetzen. Hier gelten allerdings andere Regelungen für die Berechnung der Kosten.
  • Arbeitstage: Die Pauschale gilt nur für die Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeit fährst. Urlaubstage oder Krankentage zählen nicht.
  • Einfache Strecke: Die Pauschale gilt immer nur für die einfache Strecke, also den Weg zur Arbeit. Die Rückfahrt ist nicht absetzbar.
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Als Arbeitnehmer trägst du die Kosten für deinen Arbeitsweg selbst. Falls dein Arbeitgeber dir die Fahrtkosten erstattet, kannst du diese natürlich nicht zusätzlich absetzen.

Die Fahrtkostenpauschale ist eine einfache Möglichkeit, deine Werbungskosten zu erhöhen und dadurch weniger Steuern zu zahlen. Es lohnt sich, deine gefahrenen Kilometer genau zu erfassen und sie in deiner Steuererklärung korrekt anzugeben. So kannst du jedes Jahr von der Pauschale profitieren und vielleicht sogar eine ordentliche Steuererstattung vom Finanzamt bekommen.

Welche Strecken sind absetzbar?

Bei der Fahrtkostenpauschale ist es wichtig zu wissen, welche Strecken du tatsächlich absetzen kannst. Grundsätzlich gilt: Du kannst die Kilometer zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Arbeitsstätte steuerlich geltend machen. Wenn du allerdings mehrere Tätigkeitsstätten hast oder regelmäßig zu verschiedenen Arbeitsorten fährst, solltest du darauf achten, welche Fahrten du korrekt in deiner Steuererklärung angibst.

Auch Dienstreisen fallen unter diese Regelung und wenn du vom Arbeitgeber keinen Fahrtkostenzuschuss bekommst, kannst du die gefahrenen Kilometer absetzen. Wichtig ist hier, dass du deine Fahrten genau dokumentierst, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt.

Die Pendlerpauschale gilt zudem für alle Verkehrsmittel; du kannst die Pauschale für alle anerkannten Strecken nutzen. Selbst wenn du gelegentlich zu Fuß gehst oder eine Fahrgemeinschaft bildest, hast du Anspruch auf die Pauschale. 

Wenn du diese Punkte berücksichtigst, kannst du sicherstellen, dass du alle absetzbaren Strecken in deiner Steuererklärung erfasst und dadurch das Beste aus der Fahrtkostenpauschale herausholst.

Wer kann die Fahrtkostenpauschale nutzen?

Egal, ob du Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Unternehmer bist – die Pauschale bietet dir eine echte Möglichkeit, Steuern zu sparen. Hier ein Überblick, wer von dieser Regelung profitiert und was du beachten solltest.

Arbeitnehmer und Dienstreisen: Wer profitiert von der Pauschale?

Als Arbeitnehmer kannst du die Entfernungspauschale für alle Fahrten zwischen deinem Zuhause und deiner Arbeitsstätte nutzen. Besonders attraktiv ist das, wenn du viele Kilometer zurücklegst oder regelmäßig pendelst. Auch wenn dein Arbeitsweg relativ kurz ist, lohnt es sich, diese Werbungskosten in deiner Steuererklärung anzugeben, denn jeder Kilometer zählt und summiert sich über das Jahr. Auch bei Dienstreisen kannst du die tatsächlichen Fahrtkosten absetzen, wenn dein Arbeitgeber sie nicht erstattet. Obwohl hier andere Regelungen gelten, können auch Dienstreisen deine Steuerlast spürbar senken.

Kann der Arbeitgeber die Fahrtkosten übernehmen?

In manchen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Fahrtkosten ganz oder teilweise. Das ist besonders dann der Fall, wenn es sich um längere Dienstreisen oder um spezielle Vereinbarungen wie Fahrkostenzuschüsse handelt. 

Wenn dein Arbeitgeber die Kosten für den Arbeitsweg übernimmt, kannst du diese natürlich nicht zusätzlich über die Pendlerpauschale absetzen. Wichtig ist, dass du in solchen Fällen genau prüfst, was dir erstattet wird und welche Kosten du noch steuerlich geltend machen kannst.

Falls der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten übernimmt, kannst du den Restbetrag weiterhin über die Kilometerpauschale in deiner Steuererklärung absetzen. Wichtig ist hier, dass du den exakten Betrag der Erstattung kennst und keine doppelten Kosten angibst. Das Finanzamt prüft die Angaben und kann Rückfragen stellen, wenn etwas unklar ist. Es lohnt sich also, die Abrechnungen immer gut zu dokumentieren.

Spezielle Regelungen für Selbstständige und Unternehmer

Auch als Selbstständiger oder Unternehmer kannst du deine Fahrtkosten absetzen, allerdings gelten hier etwas andere Regeln. Während Arbeitnehmer die Pendlerpauschale nutzen, kannst du als Selbstständiger die tatsächlichen Fahrtkosten als Betriebsausgaben geltend machen. Das heißt, du gibst die realen Kosten an, die du für deine beruflichen Fahrten hattest – egal, ob es sich um die Fahrt zur Arbeit oder zu Kunden handelt.

Bei Dienstreisen oder Fahrten zu Geschäftsterminen hast du als Selbstständiger oft mehr Spielraum, da du hier die tatsächlichen Kosten angeben kannst. Es gibt jedoch spezielle Regelungen, die du beachten solltest, insbesondere wenn du einen Firmenwagen nutzt. Es ist wichtig, die Kosten klar zu dokumentieren, um Rückfragen seitens des Finanzamts zu vermeiden. Mit einer guten Vorbereitung kannst du jedoch auch als Selbstständiger ordentlich Steuern sparen.

Fazit: Ab wie viel km kann man Steuer absetzen? Alles zur Fahrtkostenpauschale

Die Fahrtkostenpauschale ist eine einfache und effektive Möglichkeit, deine Fahrten zur Arbeitsstätte steuerlich geltend zu machen. Schon ab dem ersten Kilometer kannst du mit 30 Cent pro Kilometer dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren, und ab dem 21. Kilometer sogar noch mehr. 

Egal, ob du Auto, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt – die Pendlerpauschale gilt für alle. Mit der richtigen Angabe in deiner Steuererklärung kannst du deine Werbungskosten erhöhen und ordentlich Steuern sparen. Wichtig ist nur, dass du die Strecke korrekt angibst und eventuelle Erstattungen durch deinen Arbeitgeber berücksichtigst.

Wenn du regelmäßig zur Arbeit pendelst oder viele Dienstreisen machst, solltest du die Kilometerpauschale unbedingt nutzen. Die Fahrtkostenpauschale ist für fast alle Arbeitnehmer relevant, aber auch Selbstständige und Unternehmer können durch die Absetzung ihrer Fahrtkosten sparen. 

Mit der richtigen Vorbereitung und genauen Dokumentation der Fahrten kannst du jedes Jahr von dieser Regelung profitieren und sicherstellen, dass du beim Finanzamt alles korrekt einreichst. So bleibt am Ende mehr von deinem hart verdienten Geld übrig.

FAQ

Nein, die Entfernungspauschale gilt nur für tatsächliche Fahrten zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte. Wenn du an einem Tag von zu Hause arbeitest, kannst du für diesen Tag keine Pendlerpauschale ansetzen. Nur an den Arbeitstagen, an denen du wirklich zur Arbeit fährst, ist die Pauschale gültig.
Die Entfernungspauschale ist ein Teil der Werbungskosten, die du in deiner Steuererklärung geltend machen kannst. Während die Pendlerpauschale speziell für den Arbeitsweg zwischen deiner Wohnung und deiner Tätigkeitsstätte gilt, umfassen Werbungskosten alle Kosten, die mit deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, wie Fortbildungskosten oder Fachliteratur.
Grundsätzlich musst du den kürzesten und verkehrsgünstigsten Weg zur ersten Tätigkeitsstätte angeben, um die Entfernungspauschale zu nutzen. Wenn du einen längeren Weg wählst, zum Beispiel, um Staus zu vermeiden, musst du dies gut begründen können. Das Finanzamt prüft diese Angaben, daher solltest du nachvollziehbare Gründe für eine längere Strecke parat haben.
Du kannst nur die Arbeitstage ansetzen, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Urlaubstage, Krankentage oder Homeoffice-Tage zählen nicht. Üblicherweise geht das Finanzamt von 230 bis 240 Arbeitstagen pro Jahr aus, aber es ist wichtig, dass du deine Fahrten genau dokumentierst, um keine unberechtigten Tage abzusetzen.
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Über die Autorin

Katja König ist eine renommierte Autorin im Bereich Finanzen und Steuern mit über einem Jahrzehnt Erfahrung. Als Head of Content bei der ELV Steuerberatungsgesellschaft mbH bringt sie ihre Expertise in den Bereichen Content & SEO ein. Ihre Reisen rund um den Globus haben ihr ein tiefes Verständnis für internationale Finanztrends vermittelt, während ihre Leidenschaft für das Lesen ihr einen scharfen Blick für Details und eine klare Schreibweise beschert hat. In ihrer Freizeit findet man Katja oft mit einem Buch in der Hand oder beim Joggen und Yoga, um Körper und Geist in Einklang zu bringen.

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